Geislingen an der Steige ist eine Stadt in Baden-Württemberg, im Südosten der Region Stuttgart etwa 15 km südöstlich von Göppingen bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
28.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73312
Vorwahlen
07331, 07334, 07337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geislingen an der Steige – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim wird derzeit erstellt, einschließlich einer Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat hat Beschlüsse zur Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne gefasst, wie zum Beispiel den Bebauungsplan "Gehrn" für eine städtebauliche Nachverdichtung und moderne Bauweise, den Bebauungsplan "Obere Breite" in Binsdorf für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und den Bebauungsplan "Heimgärten II, 1. Änderung" in Binsdorf zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der gewerblichen Nutzung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.