27 km nordwestlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
28.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73312
Vorwahlen
07331, 07334, 07337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geislingen an der Steige – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim wird derzeit erstellt, einschließlich einer Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat hat Beschlüsse zur Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne gefasst, wie zum Beispiel den Bebauungsplan "Gehrn" für eine städtebauliche Nachverdichtung und moderne Bauweise, den Bebauungsplan "Obere Breite" in Binsdorf für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und den Bebauungsplan "Heimgärten II, 1. Änderung" in Binsdorf zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der gewerblichen Nutzung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.